Impressum

GRAF MASCHINENTEILE
Inhaber Dieter Büscher e.K.

Fuggerstrasse 3
D- 51149 Köln
Tel:  + 49 (0) 2203 1865-276
Fax: + 49 (0) 2203 1865-278
eMail: graf@maschinenteile.de
  
HRA 35098 AG Köln
Steuer Nr. 216/5027/3846
Ust.Id.Nr. DE 815 898 224
Haftungsausschluss
Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit, Qualität oder einwandfreie Funktion der bereitgestellten und verlinkten Informationen. Es wird jegliche Haftung für eventuell entstehende Schäden ausgeschlossen. Hierbei ist es irrelevant ob die Schäden materieller oder ideeller Natur sind.  


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                                                                                Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle erbrachten Lieferungen und Leistungen aus dem jeweiligen Vertrag. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen werden mit der ersten Kenntnis des Kunden, spätestens aber mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung Vertragsbestandteil und von unseren Kunden anerkannt. Andere Bedingungen, z. B. Einkaufsbedingungen unserer Kunden, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich mit uns vereinbart ist. Im Konfliktfall gilt die gesetzliche Regelung. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Mündliche oder schriftliche Vereinbarungen mit Vertretern oder anderen Dritten, die in unserem Namen auftreten, sind ebenfalls nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen für alle zukünftigen Geschäfte, und zwar in der jeweils gültigen Fassung.

2. Angebote und Lieferungen

Unsere Angebote sind freibleibend.

Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt sind.

Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Sollte keine separate AB erstellt werden, gelten Lieferschein bzw. Rechnung als Auftragsbestätigung.

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Mustergeräten und anderen Unterlagen behalten wir uns eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen, Mustergeräte und andere Unterlagen sind, auch wenn uns deren Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

Abweichungen unwesentlicher Art von vorgelegten Mustern, Weiterentwicklungen in der Herstellung bzw. Modelländerungen behalten wir uns vor, soweit sie bei Berücksichtigung der Interessen des Bestellers für diesen zumutbar sind.

3. Preise und Zahlung

Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk ausschließlich Verpackung.

Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Soweit wir nach Paragraph 4 Verpackungsverordnung verpflichtet sind die zum Transport verwendete Verpackung zurückzunehmen, übernimmt der Besteller die Kosten für den Rücktransport der verwendeten Verpackung.

Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug frei Zahlstelle zu leisten und hat in EURO zu erfolgen. Zahlungen für Dienstleistungen sind ohne Abzug sofort fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Geldeingang bei uns maßgebend: im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

Bei Zielüberschreitungen werden bankübliche Verzugszinsen, mindestens jedoch 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) berechnet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Rechnungsregulierung durch Scheck und Wechsel erfolgt nur zahlungshalber und bedarf bei Wechsel unserer vorherigen Zustimmung. Der Besteller trägt alle mit den Wechseln und Schecks zusammenhängende Kosten. Wir haften nicht für die Rechtzeitigkeit des Protestes.

Gerät der Besteller mit der ihm nach diesem Vertrag obliegenden Zahlungen in Verzug oder tritt eine nachträgliche Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse ein, erfolgen weitere Leistungen durch uns nur noch Zug um Zug gegen sofortigen Ausgleich unserer Forderungen oder gegen Leistungen werthaltiger Sicherungen. Verweigert der Besteller nach Aufforderung die Leistung einer angemessenen Sicherheit, sind wir nach Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft.

4. Lieferzeit und Lieferbehinderung

Termine für Lieferungen und Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen.

Die Lieferfrist ist bei rechtzeitiger Absendung bzw. Anzeige der Versandbereitschaft der Ware eingehalten.

Ein in den Vertragsunterlagen für Lieferungen oder Leistungen bestimmtes Datum oder eine bestimmte Frist bezeichnet lediglich die Fälligkeit der Lieferung. Werden solche Liefertermine oder -fristen nicht eingehalten, ist der Kunde berechtigt, nach 323 8GB eine Nachfrist zu setzen und danach seine Rechte aus dieser Vorschrift wahrzunehmen. Als angemessene Nachfrist wird eine Frist von 3 Wochen vereinbart. Fixe Termine oder Fristen müssen schriftlich und unmissverständlich vereinbart sein.

Für die Lieferfristen gellen alle Vorbehalte, die sich aus unvorhergesehenen Hindernissen sowohl im eigenen Betrieb als auch denen der Zulieferer sowie aus höherer Gewalt ergeben können. Darunter fallen alle unvorhergesehenen Ereignisse wie zum Beispiel behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Verzögerungen in Anlieferung und Produktion, Krieg, Katastrophen usw. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Lieferung und/oder sonstige Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Käufer hierfür Schadensersatz verlangen kann. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate an, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

Werden Lieferungen nicht fristgemäß abgenommen, so sind wir berechtigt, die Lieferung sofort zu berechnen und entstehende Mehrkosten (zum Beispiel durch Einlagerung) zu berechnen. Abrufaufträge sind auf längstens 1 Jahr befristet und sind In dieser Zelt abzunehmen. Die Mindestabruffrist beträgt 30 Tage.

5. Gefahrenübergang und Versand

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Abfuhr, übernommen haben.

Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

6. Beanstandungen und Gewährleistungen

Es wird eine Gewährleistung für die Dauer von zwei Jahren ab der Auslieferung übernommen, ausgenommen Verschleißteile.

Eine Gewährleistungshaftung tritt nur ein, wenn uns der Mangel unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich mitgeteilt wird. Das beanstandete Stück ist uns zur Prüfung zu überlassen oder jederzeit zugänglich zu machen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Beanstandungen innerhalb von 10 Kalendertagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen.

Bei berechtigten Beanstandungen steht uns nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Deckungskäufe sind ausgeschlossen. Dem Käufer steht das Recht zur Wandlung oder Minderung solange nicht zu, wie wir unserer Verpflichtung zur Mängelbeseitigung nachkommen und die Nachbesserung nicht fehlgeschlagen ist. Die Beweislast für ein Fehlschlagen der Nachbesserung trägt der Kunde. Ersatzlieferungen erfolgen nur Zug um Zug gegen Herausgabe der ursprünglichen Lieferung. Ist diese dem Kunden nicht möglich, so ist er anstelle der Herausgabe nach Maßgabe von § 346 II, III BGB zum Wertersatz verpflichtet. Ferner ist der Kunde zur Herausgabe von Nutzungen nach § 347 I BGB verpflichtet.

Rücksendungen dürfen nur in unserem Einverständnis erfolgen.

Wir übernehmen keine Haftung für die Folgen von etwa seitens des Bestellers oder durch Dritte unsachgemäß ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungen der gelieferten Ware.

7. Haftung und sonstige Ansprüche

Soweit nachstehend nicht gesondert geregelt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden uns gegenüber ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzung, Verzug, Unmöglichkeit der Leistung und aus unerlaubter Handlung. Wir haften nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Wir haften insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schadhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht beim Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung der Kaufpreisforderung bleiben die von uns gelieferten Waren in unserem Eigentum (Eigentumsvorbehalt),

Wir haben das Recht die Ware zurückzufordern, anderweitig zu veräußern oder sonst wie darüber zu verfügen, wenn der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug gerät.

Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, muss der Kund die Ware treuhänderisch für uns halten und die Ware getrennt von seinem Eigentum und dem Dritter aufbewahren sowie das Vorbehaltsgut ordnungsgemäß lagern, sichern und versichern.

Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Kunde die Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nutzen oder weiter veräußern, jegliches Entgelt ist jedoch für uns und von dem Vermögen des Kunden sowie Dritter getrennt zu halten. Forderungen aus Weiterveräußerungen der Ware tritt der Kunde bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Rechte an der Vorbehaltsware geltend machen können. Kommt der Kunde dieser Obliegenheit nicht nach, haftet er für den entstehenden Schad

9. Verletzungen fremder Schutzrechte

Haben wir nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern des Bestellers zu liefern, so übernimmt der Besteller uns gegenüber die Gewähr, dass die nach seinen Vorlagen gefertigten Gegenstände gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzen, Untersagt uns ein Dritter unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht die Herstellung oder Lieferung der Gegenstände, so sind wir, ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein, berechtigt, die Herstellung oder Lieferung einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen. Entstehen uns in einem solchen Falle aus der Verletzung eines Schutzrechtes oder aus der Geltendmachung eines Schutzrechtes überhaupt Schäden, so hat uns der Besteller dafür Ersatz zu leisten.

10. Rücktrittsrechte des Bestellers

Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei unserem Unvermögen. Der Besteller kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat; ist dies nicht der Fall, so kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend mindern.

Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung und die Zahlung ist der Sitz des Verkäufers.

Soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkelten der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist daneben berechtigt, nach seiner Wahl am Sitz des Käufers zu klagen oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder Internationalem Recht zuständig sein kann.

12. Anwendbares Recht

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht sowie der neuesten Fassung der Incoterms 2000. Die Regelungen des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11, April 1980 (CISG) sind ausgeschlossen.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Änderungen dieser Vertragsbedingungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung.

Fassung vom 09.01.2006


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